Ich biete eine ganzheitliche Therapie im Besonderen in den Bereichen: Stottern, Poltern, Mutismus, Sprachentwicklungsverzögerung, Stimmstörung, Sprechstörung nach Schlaganfall, Kommunikationsstörung bei Autismus oder Asperger Syndrom. Außerdem bin ich ausgebildet als Multiplikatorin vom Land NRW und biete Fortbildungen im Bereich "Alltagsintegrierte Sprachbildung" an. Ich freue mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben.
Wir sind Mitglied im Berufsverband Deutscher Logopäden DBL e.V. , in der Interdisziplinären Vereinigung der Stottertherapeuten e.V. (ivs), in der Bundesvereinigung Stotterer Selbsthilfe e.V. , in der Mutismus Selbsthilfe Deutschland
e.V.
Wir bieten Ihnen Beratung und Therapie in den verschiedensten Bereichen. Besonders haben wir uns auf folgende Therapieansätze spezialisiert:
Außerdem bieten wir regelmäßige Kurse zu verschiedenen Themen an.
Mein Kind stottert. Was kann ich tun?
Elternabend für Eltern betroffener Kinder.
Fortbildung für Erzieher:
Grundkurs BaSik
Haben Sie
noch weitere Fragen oder benötigen detaillierte Informationen?
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.
Stottern bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach van Riper (Zertifizierte Stottertherapeutin)
Sprach-
entwicklungsverzögerung nach Zvi Penner
Stimmtherapie
Poltern bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Lese- Rechtschreibtherapie nach Zvi Penner
Lüscher Diagnostik und Therapie (Förderung des emotionalen Gleichgewichts)
Miteinander reden ist ein Grundbedürfnis von uns Menschen.
Das Wesentliche eines Gesprächs ist der Ausdruck dessen, wovon ich überzeugt bin. Dafür ist es wesentlich, dass ich von mir selbst überzeugt bin.
Ein Dialog ist der Austausch von Ansichten.
Laut Prof. Max Lüscher sind die Grundbedürfnisse der Kommunikation:
Menschen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken, sehe ich als eine wesentliche Aufgabe in meiner Arbeit. Eigenständigkeit gibt Halt und fördert die emotionale Stabilität, die wieder einen großen Beitrag zur Selbstheilung leisten kann.
Sprachtherapie ist mehr, als Symptome zu verändern. Sie ist ein Weg zu sich selbst und zum Ausdruck von sich selbst.
- Kinderärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Hausärzte
- HNO-Ärzte und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
Sollte eine Heilmittelverordnung nicht ausgestellt werden, die logopädische Therapie jedoch von Seiten des Patienten erwünscht sein, so besteht die Möglichkeit, eine Privatrechnung zu stellen.
Die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die logopädische Therapie. Pro Verordnung ergibt sich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr. Die Zuzahlung errechnet sich dabei individuell je nach Art, Dauer und Umfang der logopädischen Therapie pro Rezept. Es besteht die Möglichkeit eine Befreiung zu beantragen, wenn man 2% (als chronisch Kranke/r 1%) des Brutto-Jahreseinkommens zugezahlt hat. Bei Befreiungen zur Zuzahlung ist der Beleg der Krankenkasse bitte der Therapeutin / dem Therapeuten vorzulegen. Ferner sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, die Zuzahlungen jeweils zu Beginn einer Verordnung zu kassieren. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um eventuelle Mehreinnahmen, da der Zuzahlungsbetrag bei der Abrechnung vom Verordnungswert von der Krankenversicherung abgezogen und einbehalten wird. Mit privat versicherten Patienten wird vor Beginn der Therapie ein individueller Behandlungsvertrag geschlossen. Nach Beendigung der Therapiemenge einer Verordnung erhalten die Patienten eine Gesamtrechnung.
Je nach Störungsbild und Verordnung des Arztes, dauert die jeweilige Therapiestunde in der Regel 45 Minuten, in manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten. Die Häufigkeit der wöchentlichen Therapien ergibt sich aus der ärztlich
festgelegten Therapiefrequenz. Die gesamte Behandlungsdauer lässt sich vorab nicht festlegen, da sie sehr vom Verlauf der Störung abhängt. Einige Patienten mit leichten Störungen kommen nur wenige Wochen oder Monate, bei anderen
erstreckt sich die Therapie über mehrere Jahre.
Vereinbaren Sie daher in jedem Fall vor Beginn der logopädischen Therapie einen Termin mit uns, damit lange Wartezeiten vermieden werden können.
Spätestens zum 1. Termin wird die Verordnung in der logopädischen Praxis abgegeben. Nach Rezeptausstellung sollten Sie innerhalb von 14 Tagen einen Termin vereinbaren, da das Rezept sonst ungültig wird.
In der der Regel erfolgt die Therapie in den praxiseigenen Räumen am Kurfürstenwall 9 in Recklinghausen. Bei Verordnung von Hausbesuchen kommt die Therapeutin auch zu Ihnen nach Hause bzw. in Pflegeheime. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die logopädische Therapie in Kindergärten oder Kinderheimen durchzuführen, sofern die Krankenkasse dem zustimmt.
Ihre Termine stimmen Sie mit den Therapeutinnen persönlich ab. In der Regel streben wir feste Termine an, sodass Sie sich besser darauf einrichten können.
In der 1. Therapiestunde werden zunächst ein logopädischer Befund und eine ausführliche Anamnese erhoben. Sie führen mit uns ein Gespräch über das soziale Umfeld, die bisherige Entwicklung, die Krankheitsgeschichte, die Eigenwahrnehmung bzw. Ihre Erwartungen an die Therapie. Je nach Störungsbild werden anschließend die Sprach,- Sprech- oder Stimmleistungen überprüft sowie entsprechende Wahrnehmungsfähigkeiten und die motorischen Fertigkeiten. Aus den gesamten Erkenntnissen wird ein individueller Therapieplan erstellt. Die festgelegten Ziele und Wünsche der logopädischen Therapie werden nun einzeln erarbeitet. Unsere Patienten bekommen zum Teil Übungen für zu Hause zur Festigung; diese werden mit Ihnen differenziert bearbeitet.
In der ersten Stunde sind die Eltern mit oder nur anwesend. Danach kommen die Kinder allein in die Therapie und holen ihre Eltern nur in den letzten Minuten zum Elterngespräch in den Raum. Oder es wird ein Elterngespräch vereinbart.
Da die Elternarbeit zur logopädischen Therapie gehört, ist ein Kontakt mit den Bezugspersonen zur jeweiligen Therapiezeit natürlich wünschenswert. Sollten die Eltern sich dennoch entscheiden, dass ihr Kind allein zur Therapie kommt, so beginnt die Aufsichtspflicht der Therapeutinnen erst mit dem Eintritt in den Therapieraum. Es bedarf unbedingt einer schriftlichen Vollmacht um die Kinder auch allein gehen zu lassen. Unterschriften auf den Verordnungen dürfen von den Kindern ab einem bestimmten Alter selbst erfolgen.
Eine Unterbrechung darf nicht länger als 14 Tage sein, da sonst die Verordnung ungültig wird. Eine längere Unterbrechung bei Krankheit oder im Urlaubsfall muss der Krankenkasse gegenüber dokumentiert werden.
Termine sollten nach Möglichkeit eingehalten werden bzw. in dringenden Fällen können sie bis 48 Stunden vorher abgesagt werden. Unentschuldigte, nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt (Ausnahmen sind plötzliche Erkrankungen des Patienten, die vom Arzt attestiert sind).
Zum vorletzten bzw. letzten Termin der Verordnung erhalten die Patienten, bei weiterem Therapiebedarf, einen Therapiebericht an den verordnenden Arzt, mit der Aussage zum Stand der Therapie sowie der prognostischen Einschätzung. Auf Grundlage dieses Informationsblattes entscheidet der Arzt über die Weiterführung der logopädischen Therapie und die Ausstellung einer Folgeverordnung.